Bitte beachten: Nachweispflicht Masernschutz
Seit dem 1.3.2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das bedeutet, dass Sie uns Ihren Impfschutz für Masern ab sofort nachweisen müssen (durch den Impfausweis oder ein ärztliches Attest), bevor Sie bei uns arbeiten können.
Weitere Infos zum Masernschutzgesetz2G-Nachweis im Rahmen der Corona-Pandemie
Für eine Bewerbung und Einstellung bei Service Plus Lüneburg benötigen Sie einen 2G-Nachweis für eine vollständige Impfung gegen das Coronavirus oder die Genesung von einer Coronavirus-Infektion.
